Kunden oder Vereinszeitschrift

Eine eigene Zeitschrift ist eine gute Visitenkarte. Sie ist ein Werbemittel der Organisation nach außen und fördert die Identifikation der Mitarbeiter und Mitglieder nach innen.

Eine eigene Zeitschrift ist eine gute Visitenkarte. Sie ist ein Werbemittel der Organisation nach außen und fördert die Identifikation der Mitarbeiter und Mitglieder nach innen.

Redaktionskonzept:
Eine gute Publikation folgt einem inneren Rhythmus, einer „Dramaturgie“. Die einfachste ist die Ressortabfolge der Zeitungen und Zeitschriften von der Politik, Ausland und Inland, zu Wirtschaft, Kultur, Lokalem und Sport. Solche „Ressorts“ sollte man auch für eine Kunden- oder Vereinszeitschrift finden, etwa: Wir über uns, Wichtiges in diesem Jahr, Wünsche und Grüße…. Meist beginnt eine Publikation mit einem „Editorial“, dem Vorwort der Herausgeber. Darin kann man das Thema der Publikation und evtl. Hintergründe erläutern und auf einzelne Berichte im Heft hinweisen. Das Top-Thema kommt meist nicht sofort, sondern wird mit kleineren aktuellen Meldungen „vorbereitet“. Zum großen Aufmacherthema sollte man auch zwei, drei bedeutende weitere Themen „fahren“, damit die Publikation nicht zu „dünn“ wirkt. Auf jeder Seite sollte zudem mindestens ein Foto stehen, und auch Info-Grafiken und Info-Kästen einbauen.

Fotos:
„Wir brauchen nicht mehr Fotos, wir brauchen bessere Fotos“: Solche Sätze sagen Chefredakteure und Zeitungsdesigner gerne. Und es stimmt: Oft reicht ein einziges gutes Foto, um eine ganze Geschichte zu illustrieren. Zufällige Schnappschüsse sind in aller Regel keine guten Fotos. Publikationen des 21. Jahrhunderts leben von visuellen Elementen. In der Vergangenheit wurde und bei wenig modernen Redaktionen heute noch wird Fotos kein großer Stellenwert eingeräumt, weil es ja „auf den Text“ ankomme. Entsprechend stiefmütterlich wurden und werden Fotografen bezahlt und Fotos inszeniert. Daher: Gute Fotografinnen und Fotografen mit einem Händchen für Inszenierungen „einkaufen“ – gute Fotos zahlen sich aus.

Bildrechte
Das Recht am eigenen Bild ist ein wichtiges und teures Recht. Fotos von Personen dürfen nur dann veröffentlicht werden, wenn die Personen – bei Kindern die Erziehungsberechtigten – einverstanden sind. Ausnahmen sind Fotos von „öffentlichen“ Personen wie Politiker oder „Stars“ und wenn sich jemand in einer Gruppe befindet., die größer als sieben Personen ist. Das gilt dann als öffentliche Versammlung (und erklärt vielleicht, warum Zeitungen Gruppenfotos aus diesem Grund so lieben).

Gruppenfotos:
Schlechte Zeitungen lieben Gruppenfotos. Jeder Leser soll sich einmal im Jahr in der Zeitung sehen können, so die (dürftige) Erklärung dafür. Es gibt aber nichts langweiligeres als Gruppenfotos – wenn es nicht zwingend sein muss, bitte darauf verzichten. Lieber „Actionfotos“, auf denen etwas passiert. Alte Regel: Kein Foto ohne Menschen. Fotos von wissenschaftlichen Versuchsanordnungen sind besser, wenn eine Laborantin mit Schutzbrille und weißem Laborkittel den Versuch „begutachtet“. Architekturfotos beginnen zu leben, wenn zufällig Passanten mit im Bild sind.

Impressum
Publikationen, die nicht rein privaten und familiären Charakter haben, müssen ein Impressum haben – das regeln die Landespressegesetze. Das Bundesjustizministerium hat dazu einen Leitfaden ins Netz gestellt: http://tinyurl.com/336s7pm Wikipedia schreibt:
Ein Impressum (lat. impressum „Hineingedrücktes“ bzw. „Aufgedrücktes“) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Oft werden auch zusätzliche Informationen wie Druckerei, Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt. […] Ein Impressum soll schnell zu finden und leicht zu erkennen sein.

Anbieterkennzeichnung
Das gilt auch für Internetseiten, hier spricht man aber eher von „Anbieterkennzeichnung“ oder auch „Kontakt“. Angegeben werden müssen Vor- und Zunamen ohne Abkürzungen und eine Adresse. Für rein private Websites benötigt man aber kein Impressum. Allerdings ist Vorsicht geboten: Abmahn-Anwälte durchkämmen gerne Webseiten und „kontrollieren“ das Impressum.

Über Harald Ille